Regeln für das Bootsangeln

Es gelten die vereinsinternen Bedingungen der Angelkarte des ASV Bischoffen 1973 Aartal e.V. Das Angeln vom Boot ist nur im Hauptbecken des Aartalsee gestattet. Die Nutzung der Boote ist ab dem 18. Lebensjahr eigenverantwortlich gestattet und ist Jugendlichen nur in Begleitung von Erwachsenen Mitgliedern erlaubt. Eine private Haftpflichtversicherung ist durch den Benutzer in Bezug auf die Nutzung der Wasserfläche zu gewährleisten. Die Vereins- und die Mitgliederboote sind entsprechend dem Bundesschifffahrtsamt anzumelden und als Angelboot erkenntlich zu machen.

Es ist allen anderen Wasserflächennutzern wie Segler, Surfer, Schwimmer etc. generell Vorrang zu gewähren. Eine entsprechende Rücksichtnahme ist selbstverständlich. Die Befestigung des Bootes an den im Wasser befindlichen Absperrketten ist untersagt.

Die Erlaubnis zur Bootsbewegung ist vor Angelbeginn bei dem zuständigen Ansprechpartner einzuholen. Den aktuellen Ansprechpartner entnehmen Sie unserer Vereinshomepage. Der Schlüssel darf erst am jeweiligen Angeltag geholt werden und muss am selbigen wieder zurückgebracht werden.

Das Bootsangeln ist vom 01. April bis zum 31. Oktober möglich. Die Bootsbewegung ist von 1 Stunde vor bis 1 Stunde nach Sonnenuntergang gestattet. Das Bootsangeln ist ausschließlich aktiven Vereinsmitgliedern vorbehalten. Der Antrieb darf nur durch Rudern erfolgen – Ausnahmen nur mit vorheriger Genehmigung zum Zwecke des Welsangelns. Bereits vorhandene Motoren sind vor Fahrtbeginn zu entfernen. Elektromotorbatterien oder Treibstofftanks sind ebenfalls zu entfernen.

Die Gebühren für die Bootsbewegung werden am Jahresende mit Einzug des Beitrags und Arbeitsstunden abgerechnet. Jede Bootsbewegung wird mit 5,-€ berechnet.

Die Vereinsboote dürfen mit max. 3 Personen besetzt sein. Die zulässige Beladung bitte dem Hinweisschild des Bootes entnehmen.

WICHTIG: Die entnommenen Fische sind in die Fangkarte einzutragen.

Verantwortlich für die Bootsbewegung ist der Nutzer, welcher das Boot angemeldet hat. Die Schlüssel für die Schranke oder den Bootssteg werden zu treuen Händen ausgehändigt und sind sofort wieder zurückzugeben. Die Schlüssel gehören zu der Schließanlage der Gemeinde Bischoffen, bei deren Verlust für den entstandenen Schaden zu haften ist.