Kategorie: Aartalsee

Schwimmwestenpflicht bei Bootsnutzung

Liebe Mitglieder, aufgrund des fortgeschrittenen Krautwachstums im Aartalsee gilt ab sofort eine Schwimmwestenpflicht beim Angeln vom Boot. Freundliche Grüße der Vorstand

Haftung für Schlüssel des Bootsstegs und der Slipanlage

Liebe Mitglieder,wir möchten euch darauf hinweisen, dass die Schlüssel, die ihr für die Bootsnutzung erhaltet, von der Gemeinde an uns ausgegeben wurden. Bei Verlust der Schlüssel muss die Schließanlage kostspielig erneuert werden. Die Kosten für den entstandenen Verlust trägt der Schlüsslverlierer.Bisher hat die Rückgabe der Schlüssel funktioniert, jedoch möchten wir...

Bootsnutzung

Liebe Mitglieder,die Bootsnutzung auf dem Aartalsee wird von Arnold verwaltet.Arnold ist unter der Nummer 0160/90367672 zu erreichen – bitte per WhatsApp kontaktieren. Um mit dem Boot fahren zu können, benötigt ihr einen Code für den Schlüsselkasten, den ihr vom Arnold bekommt (bitte am Tag vor der Ausfahrt anfragen – Code...

Regeln/Bedingungen für Gastangler am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV). Der Tagesschein sowie der Nachtangelschein berechtigen ausschließlich zum Angeln vom...

Regeln für das Bootsangeln

Es gelten die vereinsinternen Bedingungen der Angelkarte des ASV Bischoffen 1973 Aartal e.V. Das Angeln vom Boot ist nur im Hauptbecken des Aartalsee gestattet. Die Nutzung der Boote ist ab dem 18. Lebensjahr eigenverantwortlich gestattet und ist Jugendlichen nur in Begleitung von Erwachsenen Mitgliedern erlaubt. Eine private Haftpflichtversicherung ist durch...

Regeln/Bedingungen für Mitglieder am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV). Die Angelkarte ist nur mit einem gültigen Jahresfischereischein gültig. Das...