Regeln/Bedingungen für Mitglieder am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV).

Die Angelkarte ist nur mit einem gültigen Jahresfischereischein gültig. Das Mitführen einer Fanghilfe/Unterfangkescher an all unseren Gewässern ist Pflicht. Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln untersagt. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Die Ausweispapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Scheinentzug ohne jeglichen Anspruch auf Ersatz oder Auszahlung der geleisteten Gebühr.

 

Regeln für den Aartalsee

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger mit gültigem Jahresfischereischein angeln.
  • Es sind 2 Handangeln gestattet.
  • Das Raubfischangeln hat nur mit einem dafür geeigneten Vorfach zu erfolgen.
  • Das Mitführen einer Fanghilfe/Unterfangkescher ist Pflicht.
  • Pro Angeltag ist eine Futtermenge von max. 1,5 kg zum Anfüttern gestattet
  • Das Ausbringen von Köder und Futter mithilfe von personenbewegten Schwimmgeräten ist verboten.
  • Die gefangenen Fische dürfen nur in vorgesehenen Vorrichtungen wie Setzkescher gemäß HFischV gehältert werden.
  • Köder beim Grundangeln möglichst im rechten Winkel zur Uferlinie auslegen
  • Anlagen und Stege im Wasser dürfen nicht errichtet werden.
  • Es ist ein Abstand von mind. 15 Meter zur Sperrmauer und zu Steinschüttungen einzuhalten. Schräghänge, Dämme und Steinaufschüttungen, sowie das eingezäunte Naturschutzgebiet dürfen nicht betreten werden.
  • Im Bereich des Segel- und Surfgeländes und dem Badestrand ist das Angeln verboten. Zum Segelyachthafen ist ein Abstand von 20 m links und rechts einzuhalten.
  • Fahrzeuge sind an den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. Die Parkkarte ist gut sichtbar hinter die Windschutzscheibe zu legen.
  • Der Angelplatz ist sauber zu halten. Der eigene sowie liegen gelassenes Fremdgut sind nach dem Angeln mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Jegliche Art des Zeltens und Campieren, sowie offenes Feuer sind gemäß der Allgemeinverfügung/Aartalsee des Lahn-Dill-Kreises und den Ordnungsbehörden zu unterlassen.
  • Bei der Ausübung der Fischerei ist auf die sonstige durch die Gemeingebrauchsverordnung zugelassene Nutzung der Wasserfläche die gebotene Rücksicht zu nehmen (Segler, Surfer, Schwimmer etc.).

Fangemenge: 2 Raubfische pro Tag (20 Raubfische pro Jahr), 3 Forellen/Salmoniden, Barsche unbegrenzt, Weißfische max. 10 pro Tag, 2 Karpfen (20 Karpfen pro Jahr)