Aufnahmeantrag

Aufnahmebedingungen / ASV Bischoffen –1973 Aartal e.V.

Für die Mitgliedschaft im ASV – Bischoffen 1973 Aartal e.V. sind folgende, aufgeführte Voraussetzungen vom Antragsteller zu erfüllen.

1. Im ASV Bischoffen kann jeder oder jede zu Mitgliedern werden, der eine anerkannte Sportfischerprüfung abgelegt hat und im Besitz eines gültigen Jahres-Fischereischeines  ist. Diese sind als Kopie dem Aufnahmeantrag hinzu zu fügen.

2. Es besteht die Möglichkeit als aktives, passives oder als Mitglied der Jugendgruppe dem Verein bei zu treten.

3. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein, muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben bei dem Vorstand des ASV eingereicht werden.

4. Der Antragsteller hat über ein entsprechend der Aufnahmegebühr und dem Jahresbeitrag, einem belastbarem Konto zu verfügen. Eine Einzugsermächtigung ist dem ASV zu erteilen, bei der angestrebten  Mitgliedschaft eines Jugendlichen, ist es die Bankverbindung eines Erziehungsberechtigten.

5. Nach dem Einzug der Aufnahmegebühr und des Mitgliedsbeitrages unter Vorbehalt der Rückbuchungsfrist, erhält der Antragsteller die Angelerlaubnis  und die jeweils gültige Ausfertigung der Vereinssatzung. „Es beginnt die Mitgliedschaft im Verein des ASV Bischoffen“

6. Nach der Anhörung des oder der Antragsteller/in zu der gesondert zur Vorstandssitzung eingeladen wird, entscheidet der Vorstand über die Aufnahme des Mitgliedes.

7. Aufnahme und Mitgliedsbeiträge – Aufnahmegebühr aktiv 250.- Euro, Jugendliche 50% / (125.- Euro). Mitgliedsbeitrag: 25,00 € jährlich; Angelbeitrag: 110,00 € jährlich.

8. Jedes Mitglied hat jährlich bis zu 10 Arbeitsstunden à 15 Euro abzuleisten, oder Ersatzweise ggf. bis zu 150.- Euro max. für nicht geleistete Arbeitsstunden an den Verein als Ausgleich zu bezahlen.

Sie möchten Mitglied werden?

Bitte füllen Sie diesen Aufnahmeantrag aus und senden ihn an:

Angelsportverein Bischoffen 1973 Aartal e.V.
Fischerhütte Hof Bodenscheidt
35649 Bischoffen