Aar, Siegbach, Gellenbach und Merbach

Unsere Gewässer: Aar, Gellenbach, Merbach und Siegbach

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV).

Die Angelkarte ist nur mit einem gültigen Jahresfischereischein gültig. Das Mitführen einer Fanghilfe/Unterfangkescher an all unseren Gewässern ist Pflicht. Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln untersagt. Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Die Ausweispapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Scheinentzug ohne jeglichen Anspruch auf Ersatz oder Auszahlung der geleisteten Gebühr.

– Es ist 1 Handangel gestattet.

– Während der Schonzeit der Bachforelle darf nur mit Schonhaken oder angedrücktem Widerhaken geangelt werden.

– Gellenbach und Merbach dienen als Laichgewässer und sind Rückzugsgebiet für Bachforellen. Das Angeln ist hier nur in den Beton-Becken erlaubt.

Aar: Die Aar beginnt unterhalb der Staumauer, bei dem Auslauf des Tosbecken’s in Richtung Bischoffen. Sie endet ca. 250 m in Fließrichtung hinter der Einfahrt nach Ballersbach von der Bundesstraße B255. Metallschild zur Kennzeichnung höhe Mühlgraben.

Siegbach: Die Siegbach beginnt unterhalb der Pauschenberger Mühle und mündet in die Aar.