Regeln/Bedingungen für Gastangler am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV).

Der Tagesschein sowie der Nachtangelschein berechtigen ausschließlich zum Angeln vom Ufer im Hauptbecken. Die Tageserlaubniskarte berechtigt am Tag der Gültigkeit das Fischen von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang. Bei einem Nachtangeln ist eine Nachtangelkarte, gültig vom Sonnenaufgang des ersten Tages bis zum Sonnenuntergang des darauffolgenden Tages, zu lösen.

 

Regeln/Bedingungen:

  • Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung volljähriger mit gültigem Jahresfischereischein angeln.
  • Es sind 2 Handangeln gestattet, davon 1 Raubfischrute
  • Das Raubfischangeln hat nur mit einem dafür geeigneten Vorfach zu erfolgen
  • Das Mitführen einer Fanghilfe/Unterfangkescher ist Pflicht.
  • Das Anfüttern ist grundsätzlich untersagt, das Angeln mit dem Futterkorb jedoch gestattet
  • Das Ausbringen von Köder und Futter mithilfe von personenbewegten Schwimmgeräten ist verboten
  • Gefangene Fische dürfen nur in vorgesehenen Vorrichtungen wie Setzkescher gemäß HFischV gehältert werden
  • Köder beim Grundangeln möglichst im rechten Winkeln zur Uferlinie auslegen
  • Bei geschlossener Eisdecke ist das Angeln untersagt.
  • Gefangene maßige Fische sind dem Gewässer zu entnehmen, unverzüglich in die Fangkarte einzutragen und bis spätestens zum 31.12. des im Kalenderjahr gekauften Jahres beim Aussteller oder Fischereirechtsinhaber zurückzugeben.
  • Anlagen und Stege im Wasser dürfen nicht errichtet werden.
  • Es ist ein Abstand von mind. 15 Meter zur Sperrmauer und zu Steinschüttungen einzuhalten. Schräghänge, Dämme und Steinaufschüttungen, sowie das eingezäunte Naturschutzgebiet dürfen nicht betreten werden.
  • Im Bereich des Segel- und Surfgeländes und dem Badestrand ist das Angeln verboten. Zum Segelyachthafen ist ein Abstand von 20 m links und rechts einzuhalten.
  • Fahrzeuge sind an den vorgesehenen Parkplätzen abzustellen. (Parkgebühren können anfallen!)
  • Der Angelplatz ist sauber zu halten. Der eigene sowie liegen gelassenes Fremdgut sind nach dem Angeln mitzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen.
  • Jegliche Art des Zeltens und Campieren, sowie offenes Feuer sind gemäß der Allgemeinverfügung/Aartalsee des Lahn-Dill-Kreises und den Ordnungsbehörden zu unterlassen.
  • Bei der Ausübung der Fischerei ist auf die sonstige durch die Gemeingebrauchsverordnung zugelassene Nutzung der Wasserfläche die gebotene Rücksicht zu nehmen (Segler, Surfer, Schwimmer etc.).

Den Anweisungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leisten. Die Ausweispapiere sind auf Verlangen vorzuzeigen. Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Scheinentzug ohne jeglichen Anspruch auf Ersatz oder Auszahlung der geleisteten Gebühr.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen der Vorstand gerne zur Verfügung.

Fangbegrenzung pro Angeltag: 8 Fische, davon 1 Raubfisch (Hecht oder Zander), 3 Forellen/Salmoniden, 2 Friedfische (Karpfen oder Schleie), 5 Weißfische oder Barsche.