Kategorie: News

WhatsApp Gruppe

Hallo zusammen, auf Hinweis eines Mitglieds während der Jahreshauptversammlung möchten wir dem Wunsch nachkommen eine WhatsApp Gruppe bzw. WhatsApp Community zu etablieren. Anbei der Link mit der Bitte um rege Teilnahme. Lasst uns diese Gruppe mit Leben füllen und die Möglichkeit nutzen uns schnell zu informieren. Hier der Link zur...

Schwimmwestenpflicht bei Bootsnutzung

Liebe Mitglieder, aufgrund des fortgeschrittenen Krautwachstums im Aartalsee gilt ab sofort eine Schwimmwestenpflicht beim Angeln vom Boot. Freundliche Grüße der Vorstand

NEUE Fangbegrenzungen und Öffnungszeiten Teich 1

Liebe Mitglieder, die Öffnungszeiten und Fangbegrenzungen an Teich 1 wurden aktualisiert. Für die Fangbegrenzung gilt: Die Angelwoche geht von Montag bis Sonntag. Die jährliche Zahl der zu entnehmenden Forellen beträgt 35 Stück. Wer also am Mittwoch 2 Forellen fängt, Samstag 2 Forellen fängt und Sonntag 1 Forelle fängt, kann am...

ACHTUNG: Einführung von Entnahmefenster in der HFischV

Liebe Mitglieder, liebe Gäste, die Hessische Fischereiverordnung hat sich mit dem heutigen Datum geändert. In einem ersten Auszug der neuen Fassung sind uns die wohl bedeutensten Änderungen, in Form von Entnahmefenstern, mitgeteilt worden. Dabei wurden folgende Neuerungen beschlossen: Fischart Wissenschaftlicher Name Schonzeit Mindestmaß in cm Aal Anguilla anguilla (LINNAEUS, 1758)...

Kunstköderverbot während der Hechtschonzeit

Liebe Mitglieder, liebe Gastangler,wir möchten euch darauf hinweisen, dass ab diesem Jahr während der Hechtschonzeit (01.02.2021 – 15.04.2021) das Kunstköderverbot am Aartalsee gilt. Somit ist nur noch das Angeln mit Naturköder in Form von Würmern, Maden oder Teig erlaubt. Liebe Grüße und einen erfolgreichen Start ins neue Angeljahr wünscht euch...

Verhaltensregeln Teichanlage

Liebe Mitglieder,aufgrund des stark ausbreitendem Corona-Virus weisen wir euch daraufhin, dass beim Betreten der Teichanlage ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist. Dieser Mund-Nase-Schutz ist erst am Angelplatz abzunehmen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Den Anweisungen des Hüttendienstes ist folge zu leisten. liebe Grüße der Vorstand