Monatsarchiv: April 2016

Regeln für das Bootsangeln

Es gelten die vereinsinternen Bedingungen der Angelkarte des ASV Bischoffen 1973 Aartal e.V. Das Angeln vom Boot ist nur im Hauptbecken des Aartalsee gestattet. Die Nutzung der Boote ist ab dem 18. Lebensjahr eigenverantwortlich gestattet und ist Jugendlichen nur in Begleitung von Erwachsenen Mitgliedern erlaubt. Eine private Haftpflichtversicherung ist durch...

Regeln/Bedingungen für Mitglieder am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV). Die Angelkarte ist nur mit einem gültigen Jahresfischereischein gültig. Das...