Verhaltensregeln Teichanlage

Liebe Mitglieder,aufgrund des stark ausbreitendem Corona-Virus weisen wir euch daraufhin, dass beim Betreten der Teichanlage ein Mund-Nase-Schutz zu tragen ist. Dieser Mund-Nase-Schutz ist erst am Angelplatz abzunehmen. Der Mindestabstand von 1,5 m ist einzuhalten. Den Anweisungen des Hüttendienstes ist folge zu leisten. liebe Grüße der Vorstand

Fangbegrenzung Weißfische Teichanlage

Liebe Mitglieder,an unseren Teichen der Teichanlage setzen wir die Fangbegrenzung von Weißfischen, wie am Aartalsee auch, auf max. 10 Stück.  liebe Grüße der Vorstand

Regeln/Bedingungen für Gastangler am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV). Der Tagesschein sowie der Nachtangelschein berechtigen ausschließlich zum Angeln vom...

Regeln für das Bootsangeln

Es gelten die vereinsinternen Bedingungen der Angelkarte des ASV Bischoffen 1973 Aartal e.V. Das Angeln vom Boot ist nur im Hauptbecken des Aartalsee gestattet. Die Nutzung der Boote ist ab dem 18. Lebensjahr eigenverantwortlich gestattet und ist Jugendlichen nur in Begleitung von Erwachsenen Mitgliedern erlaubt. Eine private Haftpflichtversicherung ist durch...

Regeln/Bedingungen für Mitglieder am Aartalsee

Die Fischereiausübung wird gemäß der Grundlage der „Allgemeinverfügung“ des Lahn-Dill-Kreises und der allgemeinen Landesverwaltung vom 06. April 1992 Az: -X/2X/2-4.6.21 sowie dem Hessischen Fischereigesetz (HFischG) der oberen und der unteren Fischereibehörde gestattet als auch den Bestimmungen der Hessischen Fischereiverordnung (HFischV). Die Angelkarte ist nur mit einem gültigen Jahresfischereischein gültig. Das...